VELUX Verlängerungsstange 100cm, ZCT 100 für Teleskop Bedienungsstange ZCT 200

VELUX ZCT 100 Verlängerungsstange 100cm für Teleskop Bedienungsstange
24,00 € * UVP Hersteller 28,56 € * (15,97% gespart)

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  • ZCT_100
  •  100cm Verlängerung für die Teleskop-Bedienungsstange  Typ ZCT 200 
      Farbe: Aluminium


✔ 100cm Verlängerung für die Telescop Bedienungsstange ZCT 200 ✔ Farbe: Aluminium... mehr
VELUX Verlängerungsstange 100cm, ZCT 100 für Teleskop Bedienungsstange ZCT 200

100cm Verlängerung für die Telescop Bedienungsstange ZCT 200
Farbe: Aluminium

Erweitere die Teleskop-Bedienungsstange 108-188cm Typ ZCT 200  noch einmal um 100cm. So ist wirklich kein Fenster mehr außer Reichweite. 

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"VELUX Verlängerungsstange 100cm, ZCT 100 für Teleskop Bedienungsstange ZCT 200"
Zubehör

1 x VELUX ZCT 100 Verlängerungsstange 100cm (Funktioniert nur in Verbindung mit einer  VELUX Teleskop Bedienungsstange ZCT 200)

keine Montage nötig

FENSTERTYP + GRÖSSE ERMITTELN

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Garantiebedingungen:

Der Hersteller (VELUX Deutschland GmbH) gewährt 3 Jahre Garantie auf die mit dem Garantieversprechen beworbene Ware (Ausnahme: VELUX verdunkelungsrollo Classic 2 Jahre). Die Frist für die Berechnung der Garantiedauer beginnt mit Rechnungsdatum. Die Garantieleistung des Herstellers erstreckt sich räumlich auf das Land der Bundesrepublik Deutschland. Treten während dieses Zeitraums Material- oder Herstellungsfehler auf, gewährt der Hersteller als Garantiegeber im Rahmen der Garantie eine der folgenden Leistungen nach seiner Wahl:

    - kostenfreie Reparatur der Ware oder kostenfreier Austausch der Ware gegen einen gleichwertigen Artikel (ggf. auch ein Nachfolgemodell, sofern die ursprüngliche Ware nicht mehr verfügbar ist).

Bitte wenden Sie sich im Garantiefall an den Garantiegeber:
VELUX Deutschland GmbH
Gazellenkamp 168
22527 Hamburg

Garantieansprüche sind ausgeschlossen bei Schäden an der Ware durch

    - missbräuchliche oder unsachgemäße Behandlung
    - Nichtbeachtung etwaiger Sicherheitsvorkehrungen
    - Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung
    - Gewaltanwendung (z. B. Schlag, Stoß, Fall)
    - eigenmächtige Reparaturversuche
    - normaler Verschleiß

Eine Inanspruchnahme der Garantieleistung setzt voraus, dass dem Garantiegeber die Prüfung des Garantiefalls durch Einschicken der Ware ermöglicht wird. Hierbei ist darauf zu achten, dass Beschädigungen auf dem Transportweg durch eine entsprechende Verpackung vermieden werden.

Für die Beantragung der Garantieleistung müssen Sie eine Kopie der Originalrechnung der Warensendung beilegen. Wir bitten um Verständnis, dass der Hersteller ohne Beilegung dieser Rechnungskopie die Garantieleistung ablehnen kann. Die Übersendung der Rechnungskopie dient der Berechnung der Garantiefrist. Des Weiteren müssen Sie Namen und Anschrift des Verkäufers mitteilen, sofern sich dies nicht aus der beigefügten Rechnungskopie ergeben sollte.

Sofern es sich um einen berechtigten Garantieanspruch handelt, erfolgt die Garantieabwicklung für Sie frachtfrei. Eventuell von Ihnen verauslagte Versandkosten werden dann durch den Garantiegeber erstattet.

Hinweis:
Ihre gesetzlichen Rechte gegen uns aus dem mit uns geschlossenen Kaufvertrag werden von diesem Garantieversprechen in keiner Weise eingeschränkt. Insbesondere etwaig bestehende gesetzliche Gewährleistungsrechte uns gegenüber bleiben von diesem Garantieversprechen unberührt.

Ist die Kaufsache mangelhaft, können Sie sich daher in jedem Fall an uns im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung halten, unabhängig davon, ob ein Garantiefall vorliegt oder die Garantie in Anspruch genommen wird.

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